Hilfsprojekt in Tirol

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Österreich- Tirol 2019/2020
Einer jungen Familie wurde unermessliches Leid zugefügt. Betroffene Kinder, betroffene Eltern, Schuldzuweisungen von den Behörden. Die Chronologie der Vorfälle in kurzen Sätzen:

Eine Familie mit 7 Kindern in Kufstein/Tirol Österreich. Der Impfempfehlungen wurde immer ordnungsgemäß nachgekommen. Für das Jüngste (eines der Zwillingskinder Niclas) wurde die Impfung plötzlich zum lebensbedrohlichen Thema. Kurz nach der ärztlich empfohlenen Mehrfach- Impfung entstand plötzlich eine Hirnblutung, mit Augen-Einblutungen und Krampfanfällen bis Epilepsie. Die Symptome genau wie im Beipackzettel der Impfung beschrieben. Erstbehandlung im Krankenhaus Kufstein. Nach weiteren Krampfanfällen, Behandlung im Krankenhaus Innsbruck.

Bevor die Untersuchungsergebnisse den Eltern bekannt gegeben wurden, wurde die Mutter wegen Kindesmisshandlung angezeigt (Verdacht auf Schütteltrauma). Weiters wurde unter dramatischen Umständen der Familie die 3 jüngsten Kinder weggenommen. Nach einigen Wochen der Trennung, kamen wenigstens die Zwillinge gemeinsam zu einer Pflegemutter. Der 2-jährige Sohn wurde gesondert in einem Heim untergebracht.

Seit einem ¾ Jahr waren die Kinder nun von der Familie getrennt. Seit dieser Zeit durften die Eltern sie nur 1 x wöchentlich besuchen. Die Zwillinge entfremdeten sich bereits, das Kind im Heim weinte und schrie jede Woche, wenn die Eltern es wieder im Heim zurücklassen mussten. Das Kind-Mutter/Vater-Vertrauen wurde dadurch schwer erschüttert.

Bei der Erstuntersuchung im Krankenhaus Kufstein wurde festgestellt, dass es kein Schütteltrauma sein kann. Dennoch wurden die Eltern weiter wie Verbrecher behandelt. Vom Jugendamt, vom Gericht und von ärztlicher Seite wurde den Eltern alle möglichen Steine gegen die Aufklärung in den Weg gelegt. Von den Eltern beauftragte unabhängige Gutachten bestätigen einen Impfschaden. Diese wurden jedoch gerichtlich nicht anerkannt. Ebenso weigerten sich die Behörden ein Gutachten auf Impfschaden zu beauftragen, da es solches vermutlich im Hinblick auf die allgemeine Impfpflicht nicht geben darf.

Wohl aber wurde ein Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben, welches ein Schütteltrauma bestätigt, weil man dafür angeblich nur 15 Sekunden zu schütteln braucht.

Alle Ärzte, die ohne die Geschichte zu kennen, über die Befunde befragt wurden, bestätigten, dass es kein Schütteltrauma sein kann, weil die dafür maßgeblichen Zeichen fehlen.
Zu bedenken gilt es auch, dass kein Arzt im Nachhinein feststellen kann ob das Kind geschüttelt wurde, hierfür ist einzig die Erstuntersuchung ausschlaggebend. (Krankenhaus Kufstein mit dem Ergebnis, dass jedes maßgebliche Zeichen fehlte).

Aus der Sicht der Behörden war nun die sehr standhafte Mutter doch nicht die vermeintliche Täterin, damit wurde in der Folge der Vater als Täter beschuldigt. Dann gab es eine neue Staatsanwältin und die Befragungen gingen wieder von vorne los. Dem Vater stehen bei einer Verurteilung 5 Monate bis 6 Jahre Haft ins Haus.

Sämtliche Untersuchungen wurden unter dem Mantel des Kindeswohls in die Länge gezogen und die Kinder entfremdeten sich immer mehr den eigenen Eltern. Dazu kam eine finanzielle Notlage die aus notwendigen Gutachten, Anwaltskosten und psychologischen Untersuchungen entstanden ist. Alles Kosten welche die Familie selbst bezahlen muss. Mögliche Kredite wurden bereits aufgenommen, selbst von der Großmutter. Weiters belasten zudem die laufenden Kosten für Miete, Strom, Lebens-Erhaltungskosten usw. die gesamten Familie.

Für die bisher bereits erfolgte Unterstützung bedankt sich die Familie aus ganzem Herzen!

Vom Jugendamt wurde auf eine Untersuchung auf Impfschaden verzichtet, weil als nicht erforderlich betrachtet und auch blockiert. Nun erwägt das Bundesministerium für Gesundheit doch Niclas auf einen Impfschaden untersuchen. Die Untersuchung wurde freigegeben, allerdings hieß es vom Ministerium, dass die Untersuchung erst nach Anhörung des Vaters gemacht werden soll?
(Anmerkung: Damit sollen Juristen und Psychologen entscheiden, anstatt die medizinischen Fakten
und Nachweise als Grundlage zu betrachten).

Genau diese Untersuchung auf Impfschaden, könnte die Unschuld der Familie und des Vaters beweisen. Warum wird diese zurückgehalten?

Alle Gutachten, die zur Zeit bekannten gerichtlichen Urteile, die medizinischen Befunde, sind auf Wunsch jederzeit bei der Familie zu bekommen und nachzulesen.

Dass dies, oder ähnliches keine Einzelfälle sind zeigt der deutsche Verein „IN-ES“, der sich mit Opfern der Fehldiagnose Schütteltrauma befasst. Website: https://in-es.info

Zur Fehldiagnose- Schütteltrauma gibt es auch einen Film auf YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=WhwNMeMhgE und auch diesen Artikel: https://frieda-online.de/6-fach-impfung-schuetteltrauma-kindesentzug/

Unsere sehr bemühten Vereinsmitglieder Claudia Grander und Dr. Elmar Bange, sowie wir als gemeinnütziger Verein, haben die Faktenlage überprüft und hatten um Mithilfe unserer Mitglieder gebeten, um der betroffenen Familie in Tirol  zu helfen diese Misere durchzustehen und vor allem den Kindern wieder ihre vollständige und intakte Familie zurückzugeben.

Dazu sind immer noch finanzielle Mittel dringend nötig und es wäre auch wirklich hilfreich, wenn möglichst viele Menschen das Thema an die Öffentlichkeit tragen, um ihre Unterstützung für diese  Familie zu zeigen und es damit zu einer öffentlichen Sache zu machen. die Medien tun das leider nicht.

Die Familie setzt alles daran um dies durchzustehen, auch, um damit anderen betroffenen Familien zu helfen, in denen Vater oder Mutter wegen Fehldiagnose- Schütteltrauma im Gefängnis sitzen.

Wir selbst als gemeinnütziger Verein, nehmen unseren Hilfsauftrag ernst und machten den Anfang, mit einer Spende von € 1.000,- aus der Vereinskassa. Nach einigen Aufrufen an alle Mitglieder konnten schließlich insgesamt € 2.655,- direkt der geplagten Familie zugute kommen. Zumindest für Unterhalt und Ernährung konnte diese Unterstützung etwas beitragen.

Der Kindesvater wurde nun Anfang Mai 2020 vom Vorwurf der Kindesmisshandlung FREIGESPROCHEN. Leider findet sich in der Urteilsbegründung kein Hinweis auf einen Schuldigen. Es erschließt sich nicht warum dies weggelassen wurde? Wie es mit dem Gutachten auf Impfschaden und mit dem Wohl der Kinder weiterging, darüber werden wir die Ausführungen hier laufend ergänzen.

Unser Verband ist eine Privatiniatitive, gehört keiner nationalen oder internationalen Organisation an, ist unpolitisch und überkoffesionell. Wir wollen helfen und direkt mithelfen eine bessere Welt zu gestalten. Über Ihren Beitrag können auch Sie Freude und Dankbarkeit schaffen, für eine bessere Welt einstehen und dieses auch aktiv fördern.
Die unschuldigen Opfer danken es Ihnen von Herzen!

Alle auf unserem Spendenkonto eingegangenen Beträge wurden und werden in vollem Umfang und unmittelbar an die betroffene Familie überwiesen. Name und Adresse liegen in unserem Backoffice (office@biokybernetik-smit.com) auf. Wer gerne direkt helfen möchte, kann diese Kontaktdaten erhalten, oder sich auf dem eigens eingerichteten Spendenkonto unterstützend zeigen:

Bank: Kärntner Sparkasse
IBAN: AT762070604400982239
BIC Code: KSPKAT2KXXX
Kennwort: Niclas
Selbstverständlich gehen diese Spenden sofort, direkt und vollständig an die betroffene Familie weiter!

UPDATE September 2020:
Erst das Erfreuliche: Das Sorgerecht kommt in Stufen zurück, die Familie kann künftig wieder Familie sein.

Ein Schuldiger, der das Kleinkind so schwer geschädigt hatte wurde nicht gefunden, ein Gutachten auf Impfschaden wurde vom Jugendamt, vom Gericht und Gesundheitsministerium beharrlich verweigert. Privat beauftragte Gutachten von gerichtlich anerkannten Gutachtern zeigen den IMPFSCHADEN auf, wurden jedoch nicht anerkannt. Dies bedeutet, dass die Familie auch noch enorme finanzielle Aufwendungen/Kredite, Gutachter, Anwaltskosten nicht ersetzt bekommt und selber tragen muss. Wir wünschen den Geschädigten gute Erholung und dem kleinen Niclas gute Genesung von der medizinischen Misshandlung!

Wir hoffen und wünschen uns, dass Fälle von Impfschäden bald ein Ende finden und Weitere unterbleiben!